Ab Anfang 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft, Kinder benötigen für Reisen außerhalb der EU ab dann den elektronischen Reisepass. Das bedeutet für Eltern höhere Kosten, aber er bringt auch Vorteile mit.
Auch die Kleinen brauchen einen Ausweis, wenn Eltern mit ihnen ins Ausland reisen wollen. Dabei gilt innerhalb der EU ein Personalausweis, für Reisen außerhalb der EU war bisher für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass nötig. Dieser Kinderreisepass wird nun nach einer Gesetzesänderung der Bundesregierung abgeschafft. Stattdessen gibt es auch für Kinder einen elektronischen Reisepass mit Chip.
Bislang konnten Eltern für ihre Kinder einen Kinderreisepass beantragen, wenn sie Länder außerhalb der EU bereisen wollten. Dieser war mit 13,00 Euro recht günstig, allerdings auch nur 1 Jahr gültig. Jede Verlängerung kostete 6,00 Euro.
Ab 2024 brauchen Kinder für Reisen ins Ausland außerhalb der EU einen elektronischen Reisepass. Dieser ist mit 37,50 Euro deutlich teurer als der Kinderreisepass. Dafür ist er 6 Jahre gültig – aber nur wenn sich das Aussehen des Kindes nicht stark verändert.
Wird der elektronische Reisepass schon für einen Säugling oder ein Kleinkind ausgestellt, könnte das schwierig werden. Das Kind muss auf dem Passfoto zweifelsfrei identifiziert werden können, ansonsten ist der Pass nicht mehr gültig. In der Beantragung ist der neue Reisepass also teurer, wenn das Kind aber schon in einem Alter ist, in dem es sich nicht stark verändert, kann er durch seine längere Gültigkeit auch preiswerter sein.
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